Montagebedingungen der Ligna-Gard GmbH

Voraussetzungen:

  • Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste gemäß unserer Website.
  • Die Ligna-Gard GmbH beauftragt für die Montage ausgewählte, qualifizierte Partnerunternehmen.
  • Unsere Monteure führen ausschließlich die Montage kompletter Zaunanlagen durch. Teilmontagen (z. B. nur Pfosten) sind ausgeschlossen.
  • Zusätzliche Leistungen bieten wir nach vorheriger Absprache und Bestätigung gegen Aufpreis an. Diese berechnen wir mit einem Stundensatz von 89,- € pro Stunde und Monteur.
  • Der Rückbau eines bestehenden Zauns, einer Hecke o. Ä. kann als Zusatzleistung gegen Aufpreis (89,- € pro Stunde und Monteur) übernommen werden.
  • Nicht vereinbarte, jedoch vor Ort erforderliche Mehrarbeiten führen wir nach Rücksprache ebenfalls aus. Diese werden mit 89,- € pro Stunde und Monteur berechnet.
  • Baggerarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistungen. Die Entsorgung von rückgebauten Materialien (Container, Abtransport etc.) ist bauseits zu organisieren.
  • Besondere Gegebenheiten des Grundstücks (z. B. Gefälle, Wurzeln, Steine) sind uns vorab mitzuteilen.
  • Bei Beauftragung der Fundamenterstellung muss eine Bodentiefe von mindestens 60 cm gewährleistet sein.

Nach der Lieferung:

  • Bitte prüfen Sie die gelieferten Zaunelemente und das Zubehör rechtzeitig vor dem Montagetermin auf Vollständigkeit und eventuelle Schäden, damit bei Bedarf eine Ersatzlieferung erfolgen kann.
  • Sorgen Sie bitte bis zum Montagetermin für eine trockene und sachgerechte Lagerung der Ware.

Während der Montage:

  • Während der gesamten Montagezeit muss ein informierter Ansprechpartner vor Ort anwesend sein.
  • Eine Parkmöglichkeit für einen Transporter (max. 50 m Entfernung zur Baustelle) muss vorhanden sein.
  • Die Baustelle muss frei zugänglich sein.
  • Eventueller Mehraufwand durch Behinderungen wird gesondert berechnet.
  • Ein Wasseranschluss muss zugänglich sein.
  • Strom wird von uns bereitgestellt.

Foto- und Videoaufnahmen:

  • Die Ligna-Gard GmbH ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Montage (inkl. Vorher-/Nachher-Situation) sowie des fertigen Produkts zu Dokumentationszwecken anzufertigen.
  • Dabei wird sichergestellt, dass keine Personen erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf den genauen Wohnort möglich sind.
  • Die Aufnahmen dürfen von der Ligna-Gard GmbH zu Werbezwecken (insbesondere Website, Social Media und Print) verwendet werden.
  • Eine Weitergabe des Materials an Lieferanten und Handelskunden zu deren werblicher Nutzung ist ebenfalls zulässig.

Es gelten ergänzend die AGB der Ligna-Gard GmbH.

Zossen, 09.04.2026