Montagebedingungen der Ligna-Gard GmbH
Voraussetzungen:
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste gemäß unserer Website.
- Die Ligna-Gard GmbH beauftragt für die Montage ausgewählte, qualifizierte Partnerunternehmen.
- Unsere Monteure führen ausschließlich die Montage kompletter Zaunanlagen durch. Teilmontagen (z. B. nur Pfosten) sind ausgeschlossen.
- Zusätzliche Leistungen bieten wir nach vorheriger Absprache und Bestätigung gegen Aufpreis an. Diese berechnen wir mit einem Stundensatz von 89,- € pro Stunde und Monteur.
- Der Rückbau eines bestehenden Zauns, einer Hecke o. Ä. kann als Zusatzleistung gegen Aufpreis (89,- € pro Stunde und Monteur) übernommen werden.
- Nicht vereinbarte, jedoch vor Ort erforderliche Mehrarbeiten führen wir nach Rücksprache ebenfalls aus. Diese werden mit 89,- € pro Stunde und Monteur berechnet.
- Baggerarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistungen. Die Entsorgung von rückgebauten Materialien (Container, Abtransport etc.) ist bauseits zu organisieren.
- Besondere Gegebenheiten des Grundstücks (z. B. Gefälle, Wurzeln, Steine) sind uns vorab mitzuteilen.
- Bei Beauftragung der Fundamenterstellung muss eine Bodentiefe von mindestens 60 cm gewährleistet sein.
Nach der Lieferung:
- Bitte prüfen Sie die gelieferten Zaunelemente und das Zubehör rechtzeitig vor dem Montagetermin auf Vollständigkeit und eventuelle Schäden, damit bei Bedarf eine Ersatzlieferung erfolgen kann.
- Sorgen Sie bitte bis zum Montagetermin für eine trockene und sachgerechte Lagerung der Ware.
Während der Montage:
- Während der gesamten Montagezeit muss ein informierter Ansprechpartner vor Ort anwesend sein.
- Eine Parkmöglichkeit für einen Transporter (max. 50 m Entfernung zur Baustelle) muss vorhanden sein.
- Die Baustelle muss frei zugänglich sein.
- Eventueller Mehraufwand durch Behinderungen wird gesondert berechnet.
- Ein Wasseranschluss muss zugänglich sein.
- Strom wird von uns bereitgestellt.
Foto- und Videoaufnahmen:
- Die Ligna-Gard GmbH ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Montage (inkl. Vorher-/Nachher-Situation) sowie des fertigen Produkts zu Dokumentationszwecken anzufertigen.
- Dabei wird sichergestellt, dass keine Personen erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf den genauen Wohnort möglich sind.
- Die Aufnahmen dürfen von der Ligna-Gard GmbH zu Werbezwecken (insbesondere Website, Social Media und Print) verwendet werden.
- Eine Weitergabe des Materials an Lieferanten und Handelskunden zu deren werblicher Nutzung ist ebenfalls zulässig.
Es gelten ergänzend die AGB der Ligna-Gard GmbH.
Zossen, 09.04.2026